AGB

§ 5 Erfüllungsort, Gefahrübergang, Abnahme 

5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist als Erfüllungsort 07774 Dornburg-Camburg, Eschenstraße 5 vereinbart. Schuldet AS Systemhaus Jena auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat. Sofern der Kunde es wünscht, wird die Lieferung durch eine Transportversicherung eingedeckt. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. 

5.2 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Kaufsache dem Kunden oder dem Transporteur übergeben wurde und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. 

5.3 Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt der Vertragsgegenstand als abgenommen, wenn 

• die Lieferung und, sofern AS Systemhaus Jena auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist, 

• AS Systemhaus Jena dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 5.3 mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, 

• seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung des Vertragsgegenstandes begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind und 

• der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines AS Systemhaus Jena angezeigten Mangels, der die Nutzung des Vertragsgegenstandes unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat. 

§ 6 Gewährleistung, Sachmängel 

6.1 Infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Mangels der Lieferung oder des Kaufgegenstandes ist AS Systemhaus Jena berechtigt, den Vertrag nach seiner Wahl durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache nachzuerfüllen. Der Kunde ist nach fehlgeschlagener Nacherfüllung berechtigt, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Eine Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn sie zweimal erfolglos versucht wurde, unmöglich ist, ernsthaft und endgültig durch AS Systemhaus Jena verweigert oder unzumutbar verzögert wurde, oder aus sonstigen Gründen dem Kunden nicht zuzumuten ist. 

6.2 Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn AS Systemhaus Jena nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge AS Systemhaus Jena nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen von AS Systemhaus Jena ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an AS Systemhaus Jena zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der AS Systemhaus Jena die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. 

6.3 Sofern der Kunde ein Gewerbe oder eine selbstständige Tätigkeit ausübt, beträgt die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Sachen 1 Jahr; ist der Kunde Verbraucher, beträgt sie 2 Jahre. Die Frist beginnt mit der Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, mit der Abnahme. Jegliches Verbrauchsmaterial ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben bei fehlgeschlagener Nacherfüllung, vorbehaltlich der Einschränkungen unter § 9, unberührt. 

6.4 Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die AS Systemhaus Jena aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird AS Systemhaus Jena nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen AS Systemhaus Jena bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war 

oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen AS Systemhaus Jena gehemmt. 

6.5 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von AS Systemhaus Jena den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 

6.6 AS Systemhaus Jena haftet nicht dafür, dass die gelieferten Waren mit anderen Hardware- oder Softwarekomponenten des Kunden kompatibel sind oder gemeinsam eingesetzt werden können, es sei denn, AS Systemhaus Jena hat das schriftlich zugesichert. 

6.7 Ausgenommen von der Gewährleistungspflicht ist die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. ). 

6.8 Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel. 

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