AGB
§ 3 Lieferung und Lieferzeit
3.1 AS Systemhaus Jena kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen AS Systemhaus gegenüber nicht nachkommt.
3.2 Von AS Systemhaus Jena in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
3.3 Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit dieser Behinderung. AS Systemhaus Jena wird dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. Schadenersatzansprüche für Lieferverzögerungen auf Grund der vorgenannten Umstände stehen dem Kunden hierfür nicht zu. Die übrigen gesetzlichen Rücktrittsrechte des Kunden bleiben unberührt.
3.4 Teillieferungen sind zulässig, wenn
• die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
• die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
• dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, AS Systemhaus Jena erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
3.5 Gerät AS Systemhaus Jena mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von AS Systemhaus Jena auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
§ 4 Versand
4.1 Die Kosten für den Versand, einschließlich der Transportversicherung, sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen. Die Wahl der Versandart liegt im Ermessen von AS Systemhaus Jena.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort auf Transportschäden zu überprüfen. Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich AS Systemhaus Jena zu melden. Gleiches gilt auch für verdeckte Schäden. Für Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Lieferanten, die durch die Unterlassung dieser Verpflichtung der AS Systemhaus Jena verloren gehen, haftet der Kunde mit allen anfallenden Kosten.
4.3 Für den Fall einer Rücksendung sind die Kosten für unsachgemäße Verpackung und die sich daraus ergebenden Schäden an der gelieferten Ware vom Kunden zu tragen.