AGB

§ 7 Schutzrechte 

7.1 AS Systemhaus Jena steht nach Maßgabe dieses § 7 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden. 

7.2 In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird AS Systemhaus Jena nach seiner Wahl und auf seine Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihm dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen des § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

7.3 Bei Rechtsverletzungen durch von AS Systemhaus Jena gelieferten Produkten anderer Hersteller wird AS Systemhaus Jena nach seiner Wahl seine Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Ansprüche gegen AS Systemhaus Jena bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses § 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. 

§ 8 Dienstleistungen 

8.1 AS Systemhaus Jena berechnet alle zu erbringenden Dienstleistungen nach dem anfallenden Zeitaufwand zu den jeweils geltenden Stundensätzen. Diese Stundensätze werden dem Kunden auf Anforderung ausgehändigt. Für EDV-Dienstleistungen beträgt der Stundensatz derzeit 66,00 EUR. Die Mindestkosten für Reparaturen betragen pauschal 30,00 EUR. Diese Pauschalkosten werden für die Fehlerdiagnose sowie zur Erstellung eines Kostenvoranschlages erhoben. 

8.2 Die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen anfallenden Fahrtkosten werden pauschal nach den jeweils geltenden Kilometerpauschalen berechnet. Diese betragen derzeit für Fahrten im Stadtgebiet Jena pauschal 20,00 EUR, für Ziele außerhalb des Stadtgebietes stattdessen 1,00 EUR je Kilometer der einfachen Strecke. 

8.3 AS Systemhaus Jena ist berechtigt, für Service- und Dienstleistungen einen Kostenvorschuss in Höhe von 75% der erwarteten Gesamtrechnungssumme zu verlangen, für den Fall, dass Ersatz- oder Austauschteile benötigt werden, die von AS Systemhaus Jena separat bestellt und erworben werden müssen. 

8.4 Reparierte Geräte werden ausschließlich per Nachnahme versandt, sofern nicht im Voraus eine andere Zahlungsform schriftlich vereinbart wurde. Selbstabholer haben die reparierten Geräte bei Abholung zu bezahlen. 

§ 9 Haftung auf Schadenersatz wegen Verschuldens 

9.1 Die Haftung von AS Systemhaus Jena auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 9 eingeschränkt. 

9.2 AS Systemhaus Jena haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. 

9.3 Soweit AS Systemhaus Jena gemäß § 9.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die AS Systemhaus Jena bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. 

9.4 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von AS Systemhaus Jena für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR [●] je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme seiner Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. 

9.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von AS Systemhaus Jena. 

9.6 Soweit AS Systemhaus Jena technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 

9.7 Die Einschränkungen dieses § 9 gelten nicht für die Haftung von AS Systemhaus Jena wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. 

9.8 Im Falle einer Inanspruchnahme von AS Systemhaus Jena aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder einer sonstigen Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen. Dazu gehören u.a. eine unzureichende Beachtung von Fehlermeldungen, eine nicht zeitnahe Anzeige von Mängeln oder eine unzureichende Datensicherung. Von einer unzureichenden Datensicherung kann man ausgehen, wenn der Kunde keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen hat, um sich gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren, zu schützen.