AGB

§ 12 Verpflichtung zu Datensicherung 

Sowohl bei Systemerweiterungen, Reparaturen und Software-Anpassungen als auch nach der Lieferung von neuen Computersystemen obliegt die Datensicherung dem Kunden, sofern die Parteien nicht ausdrücklich anderes vereinbart haben. AS Systemhaus Jena haftet daher grundsätzlich nicht für Schäden durch Datenverlust. 

§ 13 Gerichtsstand / Anwendbares Recht 

13.1 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem AS Systemhaus Jena und dem Kunden nach Wahl von AS Systemhaus Jena der Ort Jena oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen den AS Systemhaus Jena ist in diesen Fällen jedoch Jena ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. 

13.2 Die Beziehung zwischen dem Kunden und der Firma AS Systemhaus Jena unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht. 

13.3 Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.